Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote der Christian Giese GmbH im Rechtsverkehr mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(2) Mit Auftragserteilung werden die nachstehenden AGB vom Auftraggeber anerkannt. Die Inanspruchnahme der Dienste von der Christian Giese GmbH begründet den Auftrag. Der Auftrag bedarf keiner Form.

§ 2

Die Weitergabe unserer Angebote und Mitteilungen an Dritte sind ohne unsere Zustimmung nicht gestattet und ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Verstoß haftet der Angebotsempfänger für die volle Provision, wenn ein Hauptvertrag zustande kommt.

§ 3

Der jeweilige Eigentümer wird nur auf Anfrage bekannt gegeben. Die direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer oder Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Eine direkte Verhandlung muss unaufgefordert angezeigt werden. Gleiches gilt für den Inhalt der Verhandlungen.

§ 4

Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.

§ 5

Bei Vertragsschluss behalten wir uns das Recht der Anwesenheitspflicht vor. Ebenso die sofortige Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages, sowie sämtlicher sich darauf beziehender Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Sämtliche mündlichen Nebenabreden müssen uns unmittelbar bekanntgegeben werden.

§ 6

In Fällen bei denen keine Provisionshöhe vereinbart wurde, gelten folgende Provisionssätze:
- Bei Kaufverträgen: 6,0% des Kaufpreises
- Bei Miet-/Pachtverträgen für Wohnraum: 1 Nettomonatsmiete, mindestens jedoch 500,00 Euro
- Bei sonstigen Miet-/Pachtverträgen: 3 Bruttomonatsmieten

§ 7

Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unserer Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar.

§ 8

Der gesamte wirtschaftliche Wert des Vertrages, unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden wird der Provisionsberechnung zugrunde gelegt.

§ 9

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein demselben Zweck dienendes Geschäft zustande kommt.

§ 10

(1) Die Christian Giese GmbH behält sich vor, diese AGB zu ändern. Auf Änderungen oder Einführung zusätzlicher Bedingungen, wird der Kunde unmittelbar hingewiesen. Ist ein solcher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich, wird die Christian Giese GmbH durch deutlich sichtbare Auslegung im Unternehmen auf die Änderung hinweisen.
(2) Ist dieser Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht binnen drei Wochen schriftlich widerspricht. Die Christian Giese GmbH wird dann die geänderte Fassung der AGB der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

§ 11

Informationen bzgl. der Kaufobjekte stammen ganz oder teilweise von Dritten. Dies wird dem Kunden mitgeteilt. Für die Richtigkeit dieser Informationen übernimmt die Christian Giese GmbH keine Gewähr.

§ 12

(1) Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, ob der Bezug des Inhalts von der Christian Giese GmbH aus dem In- oder Ausland erfolgt.
(2) Sitz der Christian Giese GmbH ist Hamburg. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Christian Giese GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Christian Giese Immobilien an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
(4) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Hamburg, im Januar 2021